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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 11 VG 25/12   

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https://dejure.org/2014,15924
LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 11 VG 25/12 (https://dejure.org/2014,15924)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2014 - L 11 VG 25/12 (https://dejure.org/2014,15924)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - L 11 VG 25/12 (https://dejure.org/2014,15924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 OEG, § 41 Abs 1 Nr 2 SGB 10, § 114 Abs 2 S 2 SGG
    Opferentschädigung: Verhaltensbedingter Leistungsausschluss; Zulässigkeit des Ausschlusses von Leistungen zur Heilbehandlung bei einem gesetzlich versicherten Geschädigten; Zulässigkeit der Aussetzung eines sozialgerichtlichen Verfahrens zur Heilung einer fehlerhaften ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 2 OEG, § 114 Abs 2 S 2 SGG, § 41 Abs 1 Nr 2 SGB 10
    Opferentschädigung - Versagung von Leistungen der Heilbehandlung - unverzügliche Erstattung einer Strafanzeige - Ermessensentscheidung - Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung - Aussetzung des Verfahrens - Nachholung weiterer Ermessenserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 11 VG 25/12
    Bei einem Geschädigten, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kommt im Regelfall die Versagung von Leistungen der Heilbehandlung nicht in Betracht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. April 1991 - 9a/9 RVg 5/89 - juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - L 6 RA 82/00

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Verrechnung mit laufender Rentenleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 11 VG 25/12
    Diese Voraussetzung liegen hier nicht vor, da eine Heilung eines Verfahrens- oder Formfehlers durch den Beklagten nach § 41 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) nicht möglich ist, wenn ein materiell-rechtlicher Fehler vorliegt - wie hier ein Ermessensfehler (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2002 - L 6 RA 82/00; juris und Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 114 Rn. 3d).
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